5 Modus Operandi für den Gefahrguttransport: was zu beachten ist
Wenn Personen eine Reise unternehmen, ist die Wahl des Transportmittels sehr wichtig. Autos, Züge, Schiffe oder Flugzeuge: jedes Transportmittel hat spezifische Charakteristiken, welche den Transport im Hinblick auf Qualität, Comfort und Dauer beeinflussen.
Analog verhält es sich bei Gefahrgütern, bei denen die Art und Weise des Transports eine wichtige Rolle spielt. Bezogen auf das Transportmittel variieren die maschinellen Ansprüche, Konditionen wie Feuchtigkeit oder Druck als auch viele andere Faktoren.
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Deren Beschaffenheit wurde in verschiedenen Normen zusammengefasst. Die aktuellen Regularien für den Gefahrguttransport unterteilen sich in fünf Transportgruppen:
- Für den Transport auf der Straße gilt die Verordnung ADR (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road);
- Für den Transport auf der Schiene gilt die Verordnung RID (Règlement concernant le trasport International ferroviaire des merchandises Dangereuses);
- Für den Transport auf Binnenwasserstraßen gilt die Verordnung ADN (International Agreement for the Transport of Dangerous Goods by Inland Waterways);
- Für den Transport auf internationalen Gewässern gilt die Verordnung IMDG (International Maritime Dangerous Goods Code);
- Für den Transport auf dem Luftweg gelten die Verordnungen ICAO/IATA (International Civil Aviation Organization/International Air Transport Association).
Der Faden, welcher sich durch alle Verordnungen zieht, setzt sich die Sicherheit des Transports zum Ziel und demnach die Eliminierung bzw. die Minimierung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt im Zusammenhang mit der Spedition.
Es existieren sicherlich Ähnlichkeiten zwischen den einzelnen Regularien, wie zum Beispiel die Beschreibung des Transports von Gefahrgütern, im Zusammenhang mit den dafür vorgesehenen Dokumenten. Nichtsdestotrotz bleibt zu beachten, dass diese Ähnlichkeiten die verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten nicht in die Irre führen sollten: es wäre ein Fehler zu glauben, dass die Bestimmungen einer speziellen Verordnung auf alle Arten von Transporte anwendbar wären.
Dinge die es zu beachten gilt
Um einen Transport für Gefahrgüter korrekt durchführen zu können, muss man zuerst die Verordnungen kennen, die dank ihrer detaillierten Beschreibung aller Normen, Regeln für jedwede Anforderung und Antworten in Bezug auf jedwede Fragen beinhalten. Ein Beispiel ist die Komplexität der Regeln für den Transport. Die Verordnung ADR (auf dem Landweg) behandelt eine Vielzahl von Themen wie die Klassifizierung von gefährlichen Stoffen, die Charakteristiken von Verpackungen, die Befugnis von Fahrern, die Beschaffenheit der Fahrzeuge und jene der Tanks, die Voraussetzungen der zu transportierenden Ware als auch des Transports an sich und, falls zutreffend, deren Freistellung.Die darin angesprochenen Aspekte sind vielfältig, auch für andere Transportwege. Deshalb muss man immer auf dem Laufenden bleiben, denn die Verordnungen werden alle zwei Jahre aktualisiert mit Ausnahme des Luftfrachttransports (IATA), welcher sich jährlich aktualisiert.
Derzeit sind die Kontrollen bezüglich internationaler Speditionen sehr strikt und Regelabweichungen, seien sie fahrlässig oder auch unzulänglich, können den Stillstand des Transports zur Folge haben. Um diesem Problem und etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, muss man auf die Sicherheit beim Transport achten; auch um Strafzahlungen zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es besser achtsam zu sein als zu gelassen! Oft geschieht es jedoch, dass der Zeitraum einer Spedition knapp kalkuliert wurde und es zur Gefahrenlage kommt. Wie verhält man sich dabei richtig?
Es ist hilfreich eine Checkliste bei sich zu haben um rechtzeitig die nötigen Schritte einzuleiten, im Hinblick auf die Verordnungen, bevor man den Transport fortsetzt.
Auch – und dies bezieht sich vor allem auf die gefährlichsten Güter – die Logistikverantwortlichen der Unternehmen können spezielle Hilfsmittel anfordern die beim Transport individuell unterstützend wirken:
- Beschaffenheit und Konzeption der Verpackungen
- Etikettierung
- Markierung
- Beschaffenheit der Dokumentation
Jeder dieser Punkte muss an das Reglement der bestehenden Verordnungen angepasst werden.
Ein Element das nicht außer Acht gelassen werden soll ist die Vermischung, d.H. die Verwendung zweier oder gar mehrerer Transportmodalitäten für ein und dieselbe Spedition. In diesen Fällen, z.B. bei Gefahrgüter die zuerst über Land und dann über Wasser befördert werden, muss die Aufmerksamkeit besonders hoch sein.
Um Gefahrgüter zu transportieren, müssen die Lieferungen unter spezieller Begutachtung und Bezugnahme auf Regularien und Verordnungen gesondert behandelt werden; auch unter Hinzuziehung von artgerechter Beratung aus dem Fachbereich.