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Gefahrguttransport: Verpackungen und Etiketten für den Versand von Parfümerieerzeugnissen

Haben Sie gewusst, dass sich hinter manchen Gebrauchsgegenständen Gefahrgüter verstecken? Denken wir zum Beispiel an Deodorants, Nagellacke, Nagellackentferner, Parfüms… Das sind alles entzündbare Stoffe! Aus diesem Grund muss derjenige, der diese Güter versendet alle geltenden Normen eines Gefahrguttransports respektieren: ADR, RID, ADN, IMDG und ICAO/IATA.

Nehmen wir den Fall von Parfümerieerzeugnissen her: was sind die Gefahren, die von so einer Spedition ausgehen können? Zu allererst die Zerbrechlichkeit der Fläschchen. Oft kommt es vor, dass Parfüms in einem Fläschchen aus Glas verpackt werden, dass demnach leicht zerbrechen kann.


 

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Mit dem Zerbrechen einer Konfektion riskiert man zum Beispiel das Auslaufen des Inhalts und demnach die Beschädigung des Versandstücks. Es könnte auch viel weitreichendere Folgen haben, z.B. für den Lagerarbeiter der die Versandstücke bewegt oder für den Transporteur der die Ware liefert. Dies führt zum einen zu einem Verlust von Kapital als auch dazu, dass der Klient seine Ware nicht erhält. Wie versendet man also Parfümerieerzeugnisse sicher und effizient?

Parfüm mit Klasse… PG II oder PG III?

Der erste Schritt um Gefahrgüter sicher zu versenden ist die Wahl der richtigen Verpackung: was ist die richtige Verpackung für mein Gefahrgut? Wenn man sich im Gefahrgutsektor nicht auskennt, dann ist es wichtig sich an einen kompetenten Partner zu wenden, der beratend zur Seite stehen kann.

Bevor also irgendeine Wahl getroffen wird ist es wichtig, die Art des Produktes zu individualisieren als auch die Höhe der Gefahr, die davon ausgeht – auch als Verpackungsgruppe oder im englischen Packing Group (PG) bekannt. Gehen wir davon aus, dass Parfümerieerzeugnisse zum Typ der entzündbaren, flüssigen Stoffe, also zur Klasse 3, gehören und die UN Nummer UN1266 (Parfümerieerzeugnisse) haben.

Wenn es um die Höhe der Gefahr geht, müssen wir uns zwei Verpackungsgruppen ansehen: PG II und PG III. Unter der zweiten Gruppe finden sich alle Gefahrgüter mit mittlerer Gefahrstufe, während in der dritten Gruppe alle wenig gefährlichen Substanzen enthalten sind. Jede Verpackungsgruppe gehört einem anderen Typ von Verpackung an.

Verpackungen und Etiketten für Parfümprodukte: jedem das seine

Wenn man Parfüms versendet hat man neben den Verpackungsgruppen weitere Dinge, die es zu beachten gilt. Sei es die Transportmodalität als auch die Menge des Inhalts der einzelnen Innenverpackungen; all diese Dinge spielen eine Rolle bei der Wahl der richtigen Verpackung und Etikettierung. Da es verschiedene Arten des Transports gibt, gehen wir hier von einer Kombinationsverpackung aus, die sowohl über Land ADR, die Schiene RID, Binnengewässer ADN als auch über den Seeweg IMDG transportiert werden kann.

1. Gruppe II als voll regulierter Versand

Wenn wir uns die Innenverpackung ansehen stellen wir fest, dass Glasverpackungen eine Kapazität von 10 L haben, Verpackungen aus Plastik 30L und Metallverpackungen 40 L. Die Außenverpackung, in unserem Fall eine Verpackung aus Karton, muss 4G oder 4GV zertifiziert sein. Das Maximalgewicht des einzelnen Versandstücks darf 400 kg Bruttogewicht nicht überschreiten, während die Transporteinheit an sich kein Gewichtslimit hat.

Bezüglich der Etikettierung und Markierung von Parfümverpackungen in PG II müssen folgende Elemente klar ersichtlich sein: Gefahrgutetiketten der Klasse 3 (rot mit dem Feuersymbol), die Ausrichtungspfeile auf zwei gegenübergestellten Seiten der Verpackung, die UN Nummer UN1266 und das UN Zulassungskennzeichen. Dieser Sachverhalt gilt für alle derzeit geltenden Verordnungen. Bei einer Spedition über den See- oder Luftweg muss man jedoch die korrekte Produktbezeichnung, also den Proper Shipping Name (PSN) neben der UN Nummer, in unserem Fall UN1266 “PERFUMERY PRODUCTS”, angeben.

2. Gruppe III als voll regulierter Versand

Wenn es sich um Verpackungen der PG III handelt, kann man Verpackungen der Verpackungsgruppe II verwenden. Der wesentliche Unterschied besteht in der Kapazitätsgrenze der Transporteinheit: diese existiert nicht für die PG II, jedoch für die PG III sind es je 1000 L je Transport.

3. Gruppe II e III in begrenzten Mengen

Im Fall des Versands in begrenzten Mengen gibt es keinen Unterschied zwischen Parfümerieerzeugnissen der Gruppe II und III, es ändern sich jedoch die Vorschriften.

Die Innenverpackung darf 5 L nicht überschreiten, während das Maximalgewicht des Versandstücks 30 kg nicht übersteigen darf. Auch ändert sich die Regelung der Etikettierung und Markierung des Versandstücks. Es ist demzufolge nicht mehr nötig die Gefahrgutklassen anzubringen; es reicht die Anbringung der Marke Begrenzte Mengen (eine Raute in Schwarz/Weiß). Man muss für den Versand auch keine UN zertifizierte Verpackung verwenden, jedoch muss die Verpackung den Verpackungsvorschriften konform des Kapitels 6.1.4 entsprechen, welche die Konstruktion der Verpackung vorschreibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann also jedwede UN zertifizierte Verpackung für den Versand in begrenzten Mengen verwendet werden.

 

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