Alessandro Baricco hat einmal geschrieben: Das Meer verzaubert, das Meer tötet, berührt, erschrickt, bringt auch zum Lachen, manchmal verschwindet es, manchmal verkleidet es sich als See, oder erzeugt Stürme, verschlingt Schiffe, verschenkt Schätze, gibt keine Antworten, ist weise, ist süß, ist mächtig, ist unvorhersehbar“.
Es ist vor allem die Unvorhersehbarkeit des Meeres welches den Gefahrguttransport über den Seeweg gefährlich macht. Hohe Wellen als auch manch starker Sturm stellen die Schiffe aber auch die Verpackungen auf eine harte Probe. Deswegen ist beim Versand übers Meer äußerste Vorsicht geboten und zwar bei jedem Schritt der Vorbereitung.
Jedes einzelne Detail muss passen: beginnend mit der Auswahl der richtigen Verpackung bis hin zur korrekten Etikettierung und Markierung des Versandstücks. Alle Elemente innerhalb dieses Prozesses tragen zu erfolgreichen und sicheren Spedition bei, was im Gegenzug eine Minimierung von Unfällen bedeutet.
Wenn wir auf der Suche nach einer Lösung für eine Spedition über See sind, müssen wird immer die IMDG Verordnung zur Hand nehmen (International Maritime Dangerous Goods Code).
In dieser Verordnung sind nicht nur Regeln über die Lagerung und den Versand festgelegt, sondern auch die Richtlinien bezüglich Etikettierung und Markierung der Versandstücke, Container und Transportfahrzeuge welche die Gefahrgüter transportieren.
Nachdem man die Verpackung für sein Gefahrgut ausgewählt hat, muss im nächsten Schritt die Markierung folgen. Dies beinhaltet alles was gedruckt oder auf die Verpackung aufgebracht wird.
Sehen wir uns jetzt die generellen Markierungsbedingungen von Verpackungen an: alle Markierungen müssen klar ersichtlich und gut leserlich sein und auch nach drei Monaten im Meerwasser nicht an Leserlichkeit verlieren. Das heißt, dass jede Markierung und jedes Etikett mit hochwertigem Material konstruiert sein muss um solchen Bedingungen standhalten zu können.
Betrachtet man den technischen Aspekt, müssen die Verpackungen die UN Markierung wiedergeben, die UN Nummer, die korrekte Versandbezeichnung - auf Englisch Proper Shipping Name (PSN) - und falls nötig die Ausrichtungspfeile. Diese Art von Informationen müssen auf den Versandstücken angebracht werden um als voll regulierter Versand zu gelten.
Generell gesagt bringt man all diese Markierungen auf einer Seite der Verpackung an, während bei IBC (größer als 450 Liter) und größeren Verpackungen, die Markierungen auf den zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden. In einigen wenigen Fällen, wie zum Beispiel beim Versand in begrenzten Mengen und bei Gefahrstoffen die Umweltschadstoffe enthalten, gibt es Ausnahmen. Bei Versandstücken die in begrenzten Mengen versendet werden, bringt man eine rautenförmige Markierung von 10cm Seitenlänge auf einer Seite der Verpackung an, während man für Umweltschadstoffe die Markierung “MARINE POLLUTANT” benutzt.
Die Versandstücke von Gefahrgütern über See benötigen jedoch nicht nur Markierungen sondern auch Etiketten, die einer Reihe von Normen unterliegen. Auch in diesem Falle müssen die Etiketten über einen Zeitraum von 3 Monaten im Meerwasser bleiben können, ohne an Leserlichkeit zu verlieren. Das Regelwerk IMDG sieht die Verwendung von rautenförmigen Etiketten vor im Ausmaß von 10x10cm, welche die Gefahrgutklasse der Waren beschreibt. Diese werden auf einer Seite der Verpackung angebracht und im Falle von IBC (größer als 450 Liter) oder Großverpackung auf zwei gegenüberliegenden Seiten. Jeder Gefahrgutklasse ist ein anderes Etikett zugeordnet. Um mehr darüber zu erfahren, besuchen Sie unsere Internetseite. Neben den Hauptgefahrklassen, müssen auch die Unterklassen der Gefahrgüter angegeben werden.
Während des Transports von Gefahrgütern über See, müssen nicht nur die Versandstücke markiert und etikettiert werden, sondern auch die Container, welche die Fracht beinhalten als auch dessen Transportfahrzeuge.
Markierungen, Tafeln und Großzettel werden an allen vier Seiten des Containers angebracht, doch bei Fahrzeugen, welche Versandstücke transportieren als auch bei Zisternenfahrzeugen, werden diese nur auf den beiden Seitenflächen und am Ende des Fahrzeugs angebracht.
Beim Schüttguttransport, beim Transport in Zisternen, bei Zisternenfahrzeugen, den CGEM (Container für Glas und andere Elemente) und bei mobilen Zisternen, muss die korrekte Versandbezeichnung (PSN) auf mindestens zwei Seitenflächen angebracht werden.
Falls innerhalb einer Einheit mehrere UN Nummern transportiert werden, müssen alle Großzettel, Gefahrtafeln und Markierungen unter Vermeidung von Doppelungen auch auf der Transporteinheit wiedergegeben werden. Im Falle, dass mehr als 4000 kg einer einzigen UN Nummer transportiert werden, muss auch die orange Gefahrtafel im Ausmaß von 300x120 mm mit der UN Nummer am Fahrzeug angebracht werden. Wenn es sich um einen Container handelt, werden alle 4 Flächen markiert und bei Fahrzeugen nur die Seitenflächen sowie die Rückseite.