Der Transport von Gefahrgütern muss obligatorisch mit einer zertifizierten UN zugelassenen Verpackung erfolgen (mit Ausnahme von freigestellten Mengen, begrenzten Mengen und anderen Ausnahmefällen).
Einen Gefahrguttransport mit einer herkömmlichen Verpackung zu tätigen, wäre gelinde gesagt, leichtfertig. Tatsächlich sind die Regularien für die Zertifizierung im Hinblick auf eine Garantie mit maximaler Sicherheit realisiert worden und tragen zur Uniformität der Verpackungen im Hinblick auf die diversen Versandmöglichkeiten bei.
Zum Glück ist es fast unmöglich, dass Gefahrgüter in einer nicht dafür vorgesehenen Verpackung versendet werden: die Abwesenheit der richtigen Verpackungsmaterialien würde zum Stillstand der Spedition führen. Was auf der einen Seite Risiken im Zusammenhang mit dem Transport abhält, führt auf der anderen Seite jedoch zu Sanktionen und signifikanten Verzögerungen bei der Zustellung.
Die Zertifizierung der Verpackung ist deshalb ein wichtiger Schritt und wird von den dazu autorisierten Behörden durchgeführt, welche in einer Reihe von Labortests die Verpackungen akkreditieren.
Der Erhalt der Zertifizierung konkretisiert sich in der Bescheinigung eines formellen Dokumentes, welches die relevanten Bestimmungen wiedergibt. Zum Beispiel im Fall einer Zertifizierung für zugelassene UN 4G Schachteln (die nur in Kombination mit der dafür zugelassenen Innenverpackung verwendet werden dürfen), ist auf dem Zertifikat die Autorisierung der Innenverpackung festgeschrieben.
Um auf den ersten Blick eine zugelassene Verpackung zu erkennen, muss die bedruckte Kennzeichnung der Zulassung klar und deutlich erkennbar sein. Diese beginnt mit dem UN Symbol und Endet mit einer Kodierung.
Der bloße Aufdruck der Kodierung alleine reicht jedoch nicht aus um feststellen zu können ob die Verpackung für ein spezielles Gefahrgut geeignet ist oder nicht. Es ist des Weiteren notwendig spezifische Nachforschungen anzustellen, weil ein ungenaues Arbeiten leicht zu einem Problem werden könnte. Falls also eine Verpackung den Regeln entsprechend erscheint, weil diese eine zertifizierte Kennzeichnung aufweist, die für einige Transportmodalitäten desselben Gefahrguts verwendbar ist, aber in Wirklichkeit für die spezifische Transportmodalität nicht passt, weil sie z.B. nicht IATA konform ist.
Wie man sich zu Helfen weiß, wenn man noch keine Zertifizierung hat?
Um sicher zu gehen, dass man die richtigen Schritte unternommen hat, auch wenn man bereits eine gewisse Kenntnis der Materie hat, ist es ratsam sich an einen Spezialisten zu wenden, der Assistenz in allen Aspekten der Zertifizierung leisten kann: Planung, Analyse der Materie, Beschaffung der zugelassenen Verpackung und Durchführung der diversen Tests um eine UN Zertifizierung zu erhalten.
Die Tests um eine zugelassene Verpackung zu erhalten sind strikt: Fallprüfung, Stapeldruckprüfung oder hydraulische Druckprüfung.
Der Ausganspunkt sind die Charakteristiken der Produkte die transportiert werden sollen. Dank des technischen Hilfsdienstes erhält man somit das Zertifikat der UN Zulassung, um für den speziellen Fall die benötigte Gefahrgutverpackung verwenden zu können. Nach den bestandenen Tests erhalten Tonnen, Kisten, Säcke, Fässer und IBC Verpackungen, ihre UN Zulassung um für folgende Transportmodalitäten verwendbar zu sein: über Land ADR, über die Schiene RID, über Binnengewässer ADN, über das Meer IMDG und über den Luftweg ICAO / IATA.
Die Dauer der Zulassung beträgt zwischen fünfundfünfzig und sechzig Tage.
Wenn eine Verpackung für Gefahrgüter zugelassen wurde, kann man den Transport mit gutem Gewissen durchführen da alle Regeln eingehalten wurden. Im Fall von Kontrollen oder der Hypothese eines Unfalls während des Transports, werden die Güter in Sicherheit sein, weil sie sich im Inneren einer UN zugelassenen Verpackung befinden.
Vor jeder Spedition soll man jedoch folgende Elemente überprüfen:
Die Zertifikate der UN Zulassung haben kein Ablaufdatum; sie sind jedoch auf ein Jahr befristet und müssen bis dahin erneuert werden und folgen den Richtlinien der Kontrollen der Produktion die in den diversen Verordnungen (ADR, RID, ADN, IMDG, ICAO/IATA) beschrieben werden.