Der Versand von Gefahrgütern kann über verschiedene Wege abgewickelt werden: je nach Zielort der Ware kann man den Transport über die Straße, die Schiene, Gewässer oder den Luftweg wählen.
Welchen Transportweg man auch immer wählt, es ist wichtig, sich an die Regeln und Verordnungen zu halten. Der Transport von Gefahrgütern unterliegt strengen Kontrollen: jede Art der Spedition korrespondiert mit einer Verordnung. Es existieren fünf Modalitäten um Gefahrgüter zu transportieren die je nach Verordnung alle zwei Jahre oder jährlich aktualisiert werden:
Alle 5 Verordnungen beschreiben präzise Kriterien welche je nach Transportweg Abweichungen beinhalten: die Wahl als auch Position des Etiketts, die Ausbildung von Fachkräften als auch die Verhaltensregeln die während eines Unfalls zum Einsatz kommen.
Wichtig ist auch, dass die Gefahrkennzeichnung gut ersichtlich an der Verpackung angebracht wird. Demnach sind Etiketten, Kennzeichen, Plakate und Gefahrtafeln käuflich erwerbbar.
Bei einem Transport mit einem LKW über den Landweg müssen, mit seltenen Ausnahmen, vorne als auch auf der Rückseite des Kraftfahrzeugs Tafeln angebracht werden. In manchen Fällen sind auf diesen Tafeln auch Nummern angebracht: auf der oberen Hälfte der Tafel steht die Gefahrnummer, auf der unteren Hälfte die UN Nummer der zu transportierenden Ware.
Bei den Etiketten ist es ähnlich, obwohl hier die Gefahr wegen der grafischen Elemente leichter erkennbar ist. Eine UN Nummer kann deshalb mit mehreren Etiketten korrespondieren.
Diese Verordnung ist speziell für den Gefahrguttransport über den Landweg verfasst worden: in diesem Fall mit dem LKW. Das Kraftfahrzeug muss eine spezielle Ausrüstung mitführen um regelkonform zu sein wie zum Beispiel:
Die zu befolgenden Regeln beziehen sich auch auf die Besatzung, die sich mit Hilfsmitteln gegenüber körperlicher Schäden ausrüsten muss, wie z.B. mit Schutzhandschuhen oder Augenmaske.
Der Gefahrguttransport kann auch über die Schiene abgewickelt werden. Wenn der Transport mit einem Zug erfolgt, muss die RID Verordnung herangezogen werden. In diesem Dokument werden unter anderem die Gefahrgüter beschrieben, welche nur mit einem Güterzug transportiert werden dürfen, die Beschaffenheit der Wagons als auch der Notfallplan der je nach Gefährlichkeit der Ware zum Tragen kommt.
In Genf wurde im Jahr 2000 dieser Vertrag beschlossen, der seit 29 Februar 2008 in Kraft ist. Die ADN Verordnung regelt den Gefahrguttransport über Binnengewässer und legt im Detail diverse Sicherheitsparameter fest, wie z.B. welche Gefahrgüter transportiert werden dürfen, wie die Schiffe gebaut sein sollten als auch die Ausbildung der Besatzung.
Diese Verordnung gilt dem Transport von Gefahrgütern übers Meer und ist ein internationales Regelwerk, das die Sicherheit während des Gefahrguttransports auf hoher See regelt. Demnach müssen Substanzen die nicht kompatibel sind getrennt voneinander aufbewahrt werden. Die Regeln sind im Detail für jedes Gefahrgut festgelegt worden und beschreiben auch die korrekte Verpackung, die korrekte Etikettierung, die Lagerung und eventuelle Manöver die einzuhalten sind falls es zu einem Unfall kommt.
Diese Abkürzungen beziehen sich auf zwei unterschiedliche Organe desselben Sektors. I.C.A.O. bezieht sich auf die Internationale Zivilluftfahrtorganisation und I.A.T.A. bezieht sich auf die International Air Transport Association, ein Dachverband der Fluggesellschaften. Beide arbeiten eng zusammen um den sicheren Transport von Gefahrgütern über den Luftweg zu gewehrleisten. Diese Kooperation ist im Annex 18 des Chicagoer Abkommens festgehalten und ist die Grundlage des internationalen Luftfahrtrechts auf völkerrechtlicher Basis, verwaltet durch ICAO.